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Rechnungen GoBD-konform aufbewahren: Was bedeutet das?

Die GoBD regeln, wie steuerlich relevante Unterlagen elektronisch aufzubewahren sind. Für E-Rechnungen reicht das einfache Ablegen der PDF nicht mehr.

Unveränderbar und revisionssicher

Belege müssen so gespeichert werden, dass sie nicht nachträglich unbemerkt geändert werden können. In der Praxis heißt das: unveränderbare Ablage, Zeitstempel und Nachvollziehbarkeit jeder Änderung.

Das Original (XML bzw. PDF) ist im Originalformat aufzubewahren – nicht nur ein Ausdruck.

Aufbewahrungsfrist: in der Regel 8 Jahre

Rechnungen unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von in der Regel 8 Jahren (§ 14b UStG, § 147 AO). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Verfahrensdokumentation nicht vergessen

Die GoBD verlangen außerdem eine Verfahrensdokumentation: eine Beschreibung, wie Sie Belege erfassen, prüfen und archivieren. Rechnungsfertig erzeugt Ihnen eine passende Vorlage automatisch.

Rechnungsfertig archiviert jeden Beleg unveränderbar mit SHA-256-Prüfwert und Zeitstempel auf EU-Servern.

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Diese Leitfäden sind allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.

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