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E-Rechnungs-Pflicht 2025, 2027 und 2028: Die Fristen im Überblick

Die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich kommt schrittweise. Hier sind die Fristen und was sie konkret für kleine Unternehmen und Selbstständige bedeuten.

Seit 1. Januar 2025: Empfangen ist Pflicht

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und gesetzeskonform zu verarbeiten. Das gilt unabhängig von der Größe – auch für Kleinunternehmer, Vermieter und Nebenerwerbe.

Eine reine PDF-Rechnung gilt dabei nicht mehr als E-Rechnung: Verlangt wird ein strukturiertes, maschinenlesbares Format (XRechnung oder ZUGFeRD nach EN 16931).

Ab 1. Januar 2027: Ausstellen für größere Unternehmen

Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen.

Ab 1. Januar 2028: Ausstellen für alle

Ab 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze – auch für die kleinsten Betriebe. Übergangsregelungen (z. B. EDI-Verfahren) laufen dann aus.

Was Sie jetzt tun sollten

Stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen empfangen und lesbar machen können – das ist bereits Pflicht.

Prüfen Sie eingehende E-Rechnungen auf Konformität und archivieren Sie sie GoBD-konform (unveränderbar, 8 Jahre).

Bereiten Sie das Ausstellen vor, damit der Wechsel 2027/2028 kein Stress wird. Mit Rechnungsfertig erstellen Sie schon heute geprüfte XRechnung- und ZUGFeRD-Rechnungen.

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Diese Leitfäden sind allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.

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